
Die aktuellen Kurskosten erfahren Sie auf Anfrage bei FIM-NeuesLernen
Hinzu kommen Kosten für die Nutzung des privaten Computers, den privaten Internetanschluss (Grundgebühr und laufende Gebühren) und Kaufsumme/Lizenzgebühren für die Originalsoftware der zu erlernenden Programme, sofern diese nicht bereits zuvor erworben wurden.
Es besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr einen Computer auszuleihen.
Aufwendungen, die Sie für Ihre berufliche Weiterbildung haben, sind beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei Ihrer Einkommenssteuererklärung steuerlich absetzbar nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG). Falls Sie an einem Fernlehrgang teilnehmen, der für Sie eine Weiterbildungsmaßnahme in Ihrem ausgeübten Beruf darstellt, können Sie die Eigenbelastungen voll als Werbungskosten geltend machen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt.